Netzpolitik

Die Positionen der Parteien zur Netzneutralität unterscheiden sich in den Wahlprogrammen teils erheblich in Bezug auf notwendige gesetzliche Regelung einerseits und bereits fragliche Zuständigkeit des Gesetzgebers andererseits. Im Koalitionsvertrag hat sich letztlich die Position der «Befürworter» durchgesetzt, auch wenn Ausnahmen bestehen bleiben.

Wahlprogramme

Die Sicherung der Netzneutralität ist aus Sicht der Unionsparteien eine netzpolitische Frage, bei der ein Handeln des Gesetzgebers geprüft werden müsse (CDU/CSU, S. 56).

Die SPD hingegen will Netzneutralität gesetzlich verankern (SPD, S. 62).

Koalitionsvertrag

Beim Thema Netzneutralität unterschieden sich die Positionen von CDU/CSU und SPD in den jeweiligen Wahlprogrammen erheblich.

Wir werden die Netzneutralität gesetzlich verankern (SPD, S. 62)

Auch müssen spezifische netzpolitische Fragen darauf geprüft werden, ob der Gesetzgeber handeln muss, zum Beispiel zur Sicherung der Netzneutralität (CDU/CSU, S. 56).

Im Koalitionsvertrag ist Netzneutralität ein zentrales Ziel und soll verbindlich verankert werden, wenn möglich auch auf europäischer Ebene. Die von der CDU/CSU angesprochene Prüfung, ob gesetzgeberisches Handeln beim Thema Netzneutralität überhaupt erforderlich ist, findet sich in dieser Form im Koalitionsvertrag nicht wieder.

Der Erhalt des offenen und freien Internets, die Sicherung von Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sind zentrale Ziele der Digitalen Agenda. Der diskriminierungsfreie Transport aller Datenpakete im Internet ist die Grundlage dafür (Koalitionsvertrag, S. 49).

Die Gewährleistung von Netzneutralität wird daher als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verbindlich verankert und die Koalition wird sich auch auf europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einsetzen (Koalitionsvertrag, S. 49).

Die Koalitionsparteien wollen sicherstellen, dass keine Bevorzugung betreibereigener Angebote stattfindet und auch Suchmaschinen ihre Angebote diskriminierungsfrei auffindbar machen müssen. Die Kontrolle der Einhaltung der Regulierungsziele fällt zukünftig der Bundesnetzagentur zu.

Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt und technisch sowie personell in die Lage versetzt, die Einhaltung dieses Ziels zu überwachen (Koalitionsvertrag, S. 49).

Das Best-Effort-Internet mit einer Gleichberechtigung von Datenpaketen soll qualitativ weiterentwickelt und nicht von einer Vielzahl an „managed services“ verdrängt werden. Netzwerkmanagement bleibt bei bandbreitensensiblen Daten dennoch auch in Zukunft möglich. In den UADA-Dokumenten war die Einschränkung auf bandbreitensensible Daten noch nicht vorgesehen, Netzwerkmanagement sollte danach noch dort möglich sein, wo es technisch geboten sei (UADA V2, S. 1).27 Die sog. Deep Packet Inspection (DPI) zur Diskriminierung von Diensten oder zur Überwachung der Nutzer wird hingegen gesetzlich untersagt (Koalitionsvertrag, S. 49).